Sorgfaltspflichten
Identifizierung der Kunden
Die Spielbanken müssen ihre Gäste bei Kassageschäften und beim Eingehen dauernder Geschäftsbeziehungen aufgrund eines amtlichen Ausweises identifizieren. Hierzu hat die Spielbank die Wahl zwischen zwei Systemen:
- Bei der Eintrittsidentifikation identifiziert die Spielbank alle Gäste beim erstmaligen Eintritt und danach nur noch bei Sonderfällen (z.B. besonders hohe Transaktionen).
- Bei der Schwellenwertidentifikation wird der Gast nicht bereits beim Eintritt in die Spielbank, sondern erst bei Transaktionen ab einem bestimmten Schwellenwert (in der Regel 5'000 CHF) oder bei bestimmten Sonderfällen identifiziert.
Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung
Die Spielbanken müssen bei bestimmten Transaktionen von ihren Gästen eine schriftliche Erklärung darüber einholen, wer an den Geldmitteln wirtschaftlich berechtigt ist. Häufigste Fälle sind Geldwechsel von mehr als 5'000 Franken sowie Rückkauf von Jetons und Automatenauszahlungen durch die Spielbank von mehr als 15'000 Franken.
Keine Gewinnbestätigungen
Im Sinne einer branchenspezifischen Selbstregulierung durch das Reglement der SRO CASINOS ist es den angeschlossenen Spielbanken untersagt, ihren Gästen Gewinnbestätigungen auszustellen. Damit wird die Möglichkeit ausgeschaltet, Spielgewinne im Casino als Scheinbegründung für dubiosen Vermögenszuwachs zu missbrauchen.
Risikokategorien; Besondere Abklärungen; Transaktionskontrollen
Die Spielbanken müssen die identifizierten Gäste in Risikokategorien einteilen und je nach dem Grad der Ungewöhnlichkeit einer Transaktion oder einer Geschäftsbeziehung besondere Abklärungen vornehmen.
Dokumentationspflicht und weitere organisatorische Massnahmen
Die Spielbanken sind dazu verpflichtet, über alle getroffenen Vorkehrungen Belege so zu erstellen und aufzubewahren, dass die Vorgänge während 10 Jahren nachvollzogen werden können. Bei den weiteren organisatorischen Massnahmen stehen die Ausbildung des Personals und die internen Kontrollsysteme im Vordergrund.
Meldepflicht und Vermögenssperre
Besteht für die Spielbank der begründete Verdacht, dass die Vermögenswerte aus einem Verbrechen herrühren könnten, muss sie der Meldestelle für Geldwäscherei unverzüglich Meldung erstatten (Meldepflicht). Die Spielbank muss die entsprechenden Vermögenswerte unverzüglich sperren (Vermögenssperre).

