Selbstregulierungsorganisation SRO CASINOS
Die Selbstregulierungsorganisation der Schweizer Casinos (SRO CASINOS) konkretisiert in ihrem Reglement für die ihr angeschlossenen Betriebe die Sorgfaltspflichten und überwacht deren Einhaltung. Sie berät ihre Mitglieder bei der Umsetzung der GwG-Bestimmungen und besorgt die Ausbildung des Personals im Bereich der Geldwäscherei.
Angeschlossene Spielbanken
Der Selbstregulierungsorganisation SRO CASINOS sind folgende Spielbanken angeschlossen:
Bad Ragaz - Baden - Basel - Bern - Davos - Interlaken -Locarno - Lugano - Luzern - Pfäffikon - Schaffhausen - St. Gallen - St. Moritz.
Kontakt
Geschäftsstelle SRO CASINOS
Dr. George Häberling
Oberwiler Kirchweg 4c, 6300 Zug
Tel.: 041 720 35 00, Fax: 041 720 35 01
E-Mail / www.haeberling-law.ch

