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Massnahmen Sozialkonzept

Ausbildung des Casinopersonals zur Früherkennung

 

Das Casinopersonal wird gezielt geschult, Verhaltensauffälligkeiten und Signale, welche auf eine negative Entwicklung im Spielverhalten eines Gastes hindeuten, möglichst früh wahrzunehmen und mit den betroffenen Personen Gespräche zu führen.

Die Ausbildung sowie eine jährliche Weiterbildung erfolgt durch Fachleute.

 

Spielsperren

 

Angeordnete Sperren

Die Spielbank sperrt Personen vom Spielbetrieb aus, die überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und Vermögen stehen. In diesen Fällen muss ein Casino – unabhängig vom Einverständnis des Spielers - eine Spielsperre anordnen.

 

Freiwillige Sperre

In der überwiegenden Anzahl der Fälle werden die Spielsperren von den Spielern selber freiwillig beantragt. Dies entweder nach einem hohen Verlust oder nach einem Gespräch mit den Verantwortlichen des Casinos.

 

Alle Spielsperren werden für mindestens ein Jahr ausgesprochen und können erst nach einer Überprüfung der gesperrten Person aufgehoben werden. Die Sperre gilt für alle Spielbanken in der Schweiz.

Die Sperren werden in ein elektronisches Register eingetragen auf das alle Schweizer Spielbanken Zugriff haben. Die Zugriffsrechte auf das Register sind gesetzlich geregelt. Ende 2007 waren rund 20'000 Personen im Sperrregister aufgeführt.

 

Eingangskontrolle

 

Personen, gegen die eine Spielsperre besteht oder die unter 18 Jahre alt sind, dürfen kein Casino betreten. Am Eingang muss sich jeder Gast mit einem amtlichen Ausweis ausweisen (Pass, Identitätskarte, Fahrausweis oder andere amtliche Ausweise). Gestützt auf den Ausweis wird geprüft, ob die Person im Register der Spielsperren aufgeführt ist.

 

Keine Kredite

 

Die Spielbanken dürfen keine Darlehen, Kredite oder Vorschüsse leisten.

 

Zusammenarbeit mit Fachstellen

 

Jede Spielbank arbeitet mit einer Suchtpräventionsstelle und einer Therapieeinrichtung zusammen an die Problemspieler weitergeleitet werden.

Der Schweizer Casino Verband unterstützt Telefon 143 «Die Dargebotene Hand» jährlich mit einem namhaften Beitrag. Bei Problemen können sich Casinogäste rund um die Uhr an Telefon 143 wenden und werden dort kostenlos und anonym beraten.

 

Information

 

In allen Spielbanken liegen schriftliche Information auf über die Möglichkeit einer Spielsperre, Adressen von Beratungsstellen, die Risiken des Spiels sowie ein Selbsterhebungsbogen zur Suchtgefährdung.