Prävention Spielsucht

Spielen bietet Unterhaltung, es birgt aber auch das Risiko der Spielsucht. Spielsucht kann nicht nur in Casinos, sondern ebenso im Internet, bei Sportwetten, bei den boomenden illegalen Spie­langeboten und bei modernen Finanzprodukten (Börsenhandel etc.) entstehen. In den Casinos können die Spieler geschützt und spielsuchtgefährdete Personen identifiziert und gesperrt werden. Die Eidg. Spielbankenkommission ESBK überprüft die Massnahmen der Casinos gegen die Spiel­sucht regelmässig. Fehlbaren Casinos kann die Konzession entzogen werden.

Strikte Eingangskontrollen

Vor dem Eintritt ins Casino muss sich jeder Gast mit einem gültigen amtlichen Ausweis ausweisen. Bei Online Casinos müssen die Kunden eine Kopie ihres Ausweises einreichen. Dabei wird geprüft, ob der Gast mindestens 18 Jahre alt und nicht im Register der gesperrten Personen aufgelistet ist, das von allen Spielbanken gemeinsam geführt wird. Minderjährige und Personen mit Spielsperre können so in keinem Schweizer Casino spielen.

Spielsperren

Die Casinos sind verpflichtet, eine Sperre anzuordnen, wenn sie wissen oder annehmen müssen, dass ein Gast über seinen finanziellen Verhältnissen spielt. Die Casinos müssen deshalb häufig oder mit hohen Einsätzen spielende Gäste überprüfen und von ihnen Lohnausweise, Betreibungsregisterauszüge und weitere Angaben zur finanziellen Situation verlangen. Zeigen die eingereichten Unterlagen eine unbefriedigende finanzielle Situation oder werden keine Unterlagen eingereicht, ist das Casino verpflichtet eine Spielsperre auszusprechen.  Die Spielenden können sich jederzeit auch selber sperren lassen. Eine Sperre kann auch durch einen Hinweis eines Dritten ausgelöst werden. Aktuell sind über 70‘000 Spielsperren in Kraft (freiwillig durch den Spieler oder durch das Casino angeordnet). Das zeigt, dass die Kontrollen der Casinos sehr wirksam sind.

Zusammenarbeit mit Fachstellen

Jede Spielbank arbeitet mit einer Suchtpräventionsstelle und einer Therapieeinrichtung zusammen, an die Problemspieler weitergeleitet werden. Der Schweizer Casino Verband unterstützt Telefon 143 «Die Dargebotene Hand» jährlich mit einem namhaften Beitrag. Bei Problemen können sich Casinogäste rund um die Uhr an Telefon 143 wenden und werden dort kostenlos und anonym beraten.

Begriffe und Häufigkeit der Spielsucht

Von Spielsucht, genauer von pathologischem Spielen, sind in der Schweiz  zwischen 0.2 und 0.6 % der Bevölkerung. Oft wird auch die Kategorie der problematischen Spieler erwähnt. Problematische Spieler erfüllen bei den einschlägigen Testverfahren zwar einige, aber nicht genügend Kriterien, um als spiel­süchtig bezeichnet zu werden.

 

Spielsperre

Eine Spielsperre gilt automatisch immer in allen terrestrischen und Online Casinos in der Schweiz. Eine Sperre kann nur nach einer Überprüfung der finanziellen Situation aufgehoben werden.

Hier finden Sie Hilfe

Spielsucht ist eine Krankheit, die behandelbar ist. Wer zu viel Geld oder zu viel Zeit für das Spielen einsetzt, sollte vom Casino unbedingt eine Spielsperre verlangen und eine Beratungsstelle konsultieren. Auch Angehörige von spielsuchtgefährdeten Personen können beim Casino eine Spielsperre beantragen.

Beratungsstellen:

SOS Spielsucht - kostenlose, anonyme Helpline in vielen Sprachen

Die Dargebotene Hand Telefon 143 Berät Sie anonym und rund um die Uhr bei Spielproblemen.

RADIX - Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte    

Auseinandersetzung mit Glücksspielverhalten - www.safer-gambling.ch

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