Konzession A / B
Der Gesetzgeber hat die A-Konzessionen für die neuen Grand Casinos und die B-Konzessionen als Nachfolger der früheren Kursäle geschaffen. Heute lässt sich feststellen, dass die Unterscheidung von A- und B-Konzessionen für Grösse und Umsatz einer Spielbank keine Bedeutung hat.
Für A- und B-Konzessionen gelten die gleichen gesetzlichen Auflagen betreffend Sicherheit und Sozialschutz. Alle Konzessionen laufen bis Ende 2024.
Unterschiede bei der Zweckbindung der Spielbankenabgabe
Die Spielbankenabgabe der Casinos mit A-Konzession fliesst zu 100 Prozent in die AHV. Bei den Casinos mit B-Konzession fliessen 60 Prozent der Spielbankenabgabe in die AHV und 40 Prozent an den Standortkanton.