Konzession A / B

Unterschied

Spielbanken mit einer A-Konzession haben keine gesetzliche Beschränkung der Höchsteinsätze. Bei Spielbanken mit einer B-Konzession ist der Höchsteinsatz für automatisierte Spiele auf CHF 25 pro Spiel beschränkt.
Die Spielbankenabgabe der A-Casinos fliesst zu 100% in die AHV. Bei B-Casinos fliessen 60% in die AHV und 40% an den Standortkanton. Die Spielbankenabgabe eines Online Casinos fliesst immer in die AHV.

Gemeinsamkeit

Für A- und B-Konzessionen gelten die gleichen gesetzlichen Auflagen, insbesondere betreffend Sicherheit und Sozialschutz. Alle Konzessionen laufen Ende 2024 ab.
Die Unterscheidung hat keinen Einfluss auf die Grösse und den Umsatz einer Spielbank. Dieser ist abhängig von der Grösse des Einzugsgebiets. Sowohl A- wie auch B-Casinos können ein Online Casino betreiben.